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GesetzlicheBetreuungen Verfahrens-Beistand  Familiengerichtliche  Verfahren
GesetzlicheBetreuungen
Aufgaben wie Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmung, Vertretung gegenüber Behörden, Soziallleistungsträgern und Versicherungen
Verfahrens-Beistand
Ein „Anwalt des Kindes“ wird zur Wahrnehmung der Interessen des betroffenen minderjährigen Kindes während eines gerichtlichen Verfahrens durch das Gericht bestellt.
Familiengerichtliche Verfahren
Erstellung von familienpsychologischen oder lösungsorientierten Gutachten, wenn es um Sorgerechtsfälle bei Trennung und Scheidung, um das Umgangsrecht sowie um Fragen zu Erziehungsfähigkeit und Kindeswohlgefährdung geht.

Manuela Vorsatz-Grund


Gern stehe ich Ihnen in folgenden Bereichen zur Verfügung:

  • Individuelle Beratung in Familien
  • Erarbeitung individueller Lebenskonzepte mit den Klienten
  • Krisenintervention
  • Erhaltung der eigenen Lebenswelt meiner Klienten unter Ausschöpfung aller Hilfemöglichkeiten
  • Vermittlung in Partnerschafts- und Elternkonflikten und in Trennungssituationen
  • Unterstützung der betroffenen Kinder in ihrer Identitätsbildung
  • Unterstützung der Klienten bei Ämter- und Behördenangelegenheiten sowie bei der Sicherung ihrer finanziellen Situation

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Seite Leistungen.

Nehmen Sie meine Leistungen in Anspruch.

Verfahrensbeistand

Ein „Anwalt des Kindes“ wird zur Wahrnehmung der Interessen des betroffenen minderjährigen Kindes während eines gerichtlichen Verfahrens durch das Gericht bestellt.


Umgangspflegschaft

Umgangspflegschaft kann beim Vorliegen bestimmter Bedingungen vom zuständigen Familiengericht angeordnet werden. Der Umgangspfleger ist dann befugt, wie und wann der vom Gericht geregelte Umgang des Kinde s bzw. der Kinder mit dem getrennt lebenden Elternteil auch gegen den Willen des anderen Elternteils durchgesetzt wird.


Gesetzliche Betreuungen

Aufgaben wie Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmung, Vertretung gegenüber Behörden, Soziallleistungsträgern und Versicherungen


Familiengerichtliche Verfahren

Erstellung von familienpsychologischen oder lösungsorientierten Gutachten, wenn es um Sorgerechtsfälle bei Trennung und Scheidung, um das Umgangsrecht sowie um Fragen zu Erziehungsfähigkeit und Kindeswohlgefährdung geht.

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